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Der Funkschein |
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Auf See ist das Funkgerät das wichtigste Hilfsmittel im Notfall (und auch bevor es dazu kommt).
Nur mit einem Funkgerät hat man eine unmittelbare Verbindung zu anderen Schiffen und ggf.
zu den einschlägigen Einrichtungen an Land ("Küstenfunkstellen"). Ein Handy hilft da nicht weiter.
Weil viele Havaristen ihren genauen Schiffsort nicht übermitteln können, kann es lebenswichtig sein,
dass ein Funkgerät (im Gegensatz zum Handy) eingepeilt werden kann.
Das machen in jedem Notfall alle Rettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS).
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Sobald ein betriebsfähiges Funkgerät an Bord ist, muss der Bootsführer ein Funkzeugnis besitzen, völlig unabhängig davon,
ob das Funkgerät benutzt wird. Es reicht nicht aus, wenn ein Crewmitglied ein Funkzeugniss hat.
Funkrecht und auch die Funkzeugnispflicht sind international einheitlich. Auch Länder, die keine Führerscheinpflicht für Sportboote und Yachten kennen,
reagieren bei funkrechtlichen Verstößen oftmals rigoros (Strafen ab 5000 Euro aufwärts).
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Als angehender Bootsführer sollte man auch das passende Funkzeugnis erwerben. Es gibt drei verschiedene Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt.
Wichtig: Wer kein Englisch spricht, muss sich auf das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk beschränken.
Bei den Seefunkzeugnissen gibt es eine Englischprüfung.
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Allgemeines zum UBI-Sprechfunkzeugnis |
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In der Binnenschifffahrt werden Funkgeräte viel häufiger als auf See eingesetzt. Man denke etwa an ein Binnenschiff,
das aus der Mosel kommt und in den Rhein einlaufen möchte. Das Binnenschiff kann doch nicht wie ein LKW anhalten,
der Schiffsführer kann nicht nach vorne gehen und gucken, ob frei ist. Schon allein die Strömung würde dies verhindern.
Vielmehr ruft er einige Minuten, bevor er in den Rhein einläuft, die Rheinschiffahrt im Bereich der Moselmündung und kündigt an,
dass er in wenigen Minuten aus der Mosel in den Rhein einlaufen und dort z. B. zu Tal weiterfahren wird. Rheinschiffe,
die zu dem Zeitpunkt die Moselmündung erreichen werden, melden sich, um die Fahrweise abzusprechen. Nicht nur das Passieren unübersichtlicher Stellen,
sondern auch Wende- Überhol- Ausweich- und Abbiegemanöver werden zwischen Binnenschiffen per Sprechfunk abgesprochen.
Das gilt auch für den Fahrwasserseitenwechsel, wie er auf allen Flüssen ständig zu beobachten ist.
Um alle notwendigen Gespräche führen und gleichzeitig hören zu können, haben Binnenschiffe heute drei, vier oder sogar fünf UKW-Sprechfunkgeräte an Bord.
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Angesichts der inzwischen recht günstigen Preise für Funkgeräte sind auch binnen die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet,
oft sogar mit zweien. Neben dem Schiff-Schiff-Verkehr ist auch der Nautische Informationsfunk sehr interessant.
Hierunter fallen alle Gespräche mit Schleusen und den Revierzentralen. Deren Kanäle sind an den Ufern mit großen blauen Hinweistafeln angegeben.
Hier hört man regelmäßig alles Wichtige über die betreffende Wasserstraße. Sogar Staus und Wartezeiten vor manchen Schleusen werden gemeldet.
Und wenn an Bord ein ernstes Problem auftritt, wendet man sich am besten an die nächste Revierzentrale.
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Auf allen Fahrzeugen mit UKW muss der Bootsführer ein Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) besitzten (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird).
Wer ohne gültiges Funkzeugnis die "Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt", kann hart bestraft werden. Immer wieder wird berichtet,
dass ganze Häfen plötzlich wasser- und landseitig abgesperrt werden und dann alle Sportboote von Zoll-,
Polizei- und Regulierungsbeamten kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, Polizei: Fahrzeug- und Sportbootführerschein,
Regulierungsbehörde: Frequenzzuteilungsurkunden und Sprechfunkzeugnis).
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Allgemeines zum SRC-Sprechfunkzeugnis |
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Weil ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy ist (Betrieb kostenlos), sind die meisten Sportboote und Yachten mit einem
UKW-Funkgerät ausgerüstet. Auf diesen Schiffen aber muss der Bootsführer ein Funkzeugnis besitzten (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird).
Wer ohne Funkzeugnis die "Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt", kann hart bestraft werden.
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Für die Binnenschifffahrt reicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich (12-sm-Zone)
ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für die hohe See wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) benötigt.
Wegen seiner Beschränkung auf den UKW-Bereich heißt es auch Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (SRC).
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Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Wer zuerst das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) macht,
kann die beiden anderen Funkzeugnisse mit vereinfachten Ergänzungsprüfungen erwerben.
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Allgemeines zum LRC-Sprechfunkzeugnis |
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Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC, Long Range Certificate) wurde 2003 eingeführt. Es wurde speziell für die Sport- und Kleinschifffahrt geschaffen.
Bis 2002 konnten Wassersportler nur das Allgemeine Betriebszeugnis erwerben, das ist ein Zeugnis für die Großschifffahrt.
Für dieses Funkzeugnis empfahl das Bundesverkehrsministerium eine Ganztagsausbildung von mindestens sechs Wochen Dauer.
Eine solche Ausbildung kam für Yachties nicht in Frage.
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Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist speziell auf die Anforderungen des Hochseeyachtsports zugeschnitten.
Inhaber des UKW-Funkbetriebszeugnisses (SRC) können es durch eine vereinfachte Ergänzungsprüfung (Fragebogen,
Bearbeitungszeit 30 Minuten und praktische Prüfung an den Geräten) erwerben. Mit dem allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) erhält man die Berechtigung,
Funkverkehr auf Grenz- und Kurzwelle zu betreiben und am Inmarsat-Satellitenseefunk teilzunehmen.
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