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Allgemeines zum Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht |
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Die Prüfung für Seenotsignalmittel ist freiwillig. Nahezu alle seegängigen Boote sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet.
Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben werden dürfen, ist der Kauf,
Transport und die häusliche Lagerung einer Signalpistole oder Signalraketen nur gestattet,
wenn ein Sachkundenachweis nach dem Waffengesetz und Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffgesetz vorgelegt werden kann.
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Ablauf der Prüfung |
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Beantworten eines Theoriebogens |
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Handhabung und Bestimmung einer Fallschirm-Signalrakete, einer Rauchfackel oder einer Handfackel, Handhabung des Rauchsignals, Handhabung von Versagern, Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel. |
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Fragen- und Antwortenkatalog für den Fachkundenachweis. [Download] |
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Fachkundenachweis. [Download] |
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Prüfungsordnung zum Erwerb des Fachkundenachweises. [Download] |
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Die Unterlagen müssen komplett 14 Tage vor der Prüfung unter Angabe eines verbindlichen Prüfungstermins beim Prüfungsausschuss vorliegen. |
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