Hochschul- Wassersportverein Stralsund e.V.

  
  
  
 
 
 
 
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  Sportseeschifferschein  
 
  Allgemeines zum Sportseeschifferschein  
  Der Sportseeschifferschein wurde 1994 als Nachfolger des Sportseeschifferzeugnisses eingeführt. Anders als das alte Zeugnis umfasst der Schein auch eine praktische Prüfung. Wie der SKS-Schein kann er wahlweise  
  - für Yachten unter Antriebsmaschine und für Yachten unter Segel,  
  - für Yachten unter Antriebsmaschine  
  ausgestellt werden und zusätzliche Befähigungen enthalten  
  - Befähigung zum Führen von Traditionsschiffen,  
  - Befähigung zum Maschinisten von Traditionsschiffen.  
 
  Der SSS-Schein gilt weltweit in der 30-sm-Zone sowie auf allen Seegebieten der Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.  
  Als amtlicher Schein enthält er das Internationale Zertifikat. Der alte BK-Schein des DSV, der einen vergleichbaren Fahrbereich abdeckt, ist durch die Einführung des SSS-Scheins zum rechtlich unwirksamen Erfahrungsnachweis geworden, wie auch die A-, R-, BR- und C-Scheine des DSV. Außerhalb Deutschlands sind die DSV-Scheine weitgehend unbekannt.  
  Der SSS-Schein baut auf den Sportküstenschifferschein auf, der gleichwohl für die Zulassung zur SSS-Prüfung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Über den SKS-Schein hinausgehend wird im wesentlichen der Themenbereich Radar (mit Radarplotten) und das Arbeiten mit Gezeitentafeln verlangt.  
  Auch die praktische Ausbildung, die wiederum im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise auf einer Segel- oder Motoryacht erfolgt, hat das Schwerpunktthema Radar. Hinweis: Die praktische SSS-Ausbildung sollte nur auf einer Yacht durchgeführt werden, welche auch die Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung erfüllt.  
 
  Voraussetzungen:  
  - Besitz des Sportbootführerscheins See  
  - 16 Jahre  
  - Nachweis, dass seit Erteilung des Sportbootführerscheins See auf Yachten insgesamt 1000 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden  
 
  Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins müssen nur 700 sm auf Yachten zurückgelegt haben, wobei hier auch die Funktion als Wachführer oder dessen Stellvertreter nicht erforderlich ist.  
  Eine Zulassung zur theoretischen Prüfung kann bereits erfolgen, wenn entweder der Bewerber Inhaber eines SKS-Scheins oder eines alten (vor Einführung des SKS-Scheins ausgestellten) BR-Scheins ist oder wenn ein Nachweis erbracht wird, dass nach Ausstellung des Sportbootführerscheins See mindestens 500 sm als Wachführer oder dessen Stellvertreter zurückgelegt wurden.  
  Die Prüfungsunterlagen müssen spätestens einen Monat vor der Prüfung der zentralen Verwaltungsstelle für den Sportseeschifferschein in Hamburg vorliegen.  
 
  Praxis-Prüfung zum Sportseeschifferschein:  
  Die praktische Prüfung zum Sportseeschifferschein wird als Gesamtprüfung von mindestens zwei Prüfern auf einer geeigneten und entsprechend ausgerüsteten Segel- oder Motoryacht abgenommen. Es werden die Fächer Navigation, Seemannschaft und Wetterkunde geprüft.  
  Die Prüfung zum Sportseeschifferschein dauert für jeden Bewerber bis zu 90 Minuten und kann in Gruppen durchgeführt werden. Sie kann im Bereich der Ostsee, der Nordsee, des Mittelmeeres oder des Atlantiks erfolgen. Die Pflichtaufgaben müssen gestellt und bestanden werden. Von den sonstigen Aufgaben müssen gestellt werden:  
  - eine Aufgabe aus der Seemannschaft,  
  - eine Aufgabe aus der Wetterkunde,  
  - zwei Aufaben aus der Navigation,  
  - eine Aufgabe aus Motor, elektrische Anlage und Gasanlage,  
  - fünf Aufgaben aus Seemannschaft/Manöver, davon müssen drei Aufgaben mit ausreichend bewertet werden.  
 
  Für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine und unter Segel" müssen mindestens zwei Prüfungen aus dem Bereich "Manöver unter Segel", für den Sportseeschifferschein "Antriebsmaschine" müssen alle Teile aus dem Bereich "Manöver unter Antriebsmaschine" geprüft werden.  
  Sind drei oder mehr Manöver mit "nicht ausreichend" bewertet worden, so ist die praktische Prüfung nicht bestanden.  
 
  Anforderungen an Yachten für die Abnahme einer praktischen Sportseeschifferprüfung:  
  1. Länge der Wasserlinie mindestens 9,0 m  
  2. Die Yacht muss gehörig ausgerüstet sein und sich in seetüchtigem Zustand befinden. Dieses schließt das Vorhandensein der notwendigen Rettungsmittel für alle an Bord befindlichen Personen ausdrücklich ein.  
  3. Die Yacht muss einen Empfänger für ein satellitengestütztes Navigationsverfahren besitzen (z. B. GPS). Dieser muss mindestens ein Zweikanal- Parallelempfänger sein.  
  4. Die Yacht kann entsprechend ihrem Einsatzgebiet über einen Loran-C- Empfänger verfügen.  
  5. Die Yacht muss über ein geeignetes Radargerät mit folgenden Mindestanforderungen verfügen:  
    - Die Verstärkung (gain) muss einstellbar sein.  
    - Die Bildhelligkeit (brillance) muss einstellbar sein.  
    - Der bewegliche Entfernungsring (VRM) muss einstellbar sein.  
    - Der elektronische Peilstrahl (EBL) muss einstellbar sein.  
    - Die Regenentrübung muss einstellbar sein.  
    - Die Seegangsentrübung muss einstellbar sein.  
    - Die Größe des Bildschirms muss mindestens 7¨ (17,8 cm) betragen.  
 
  Wird durch die Prüfungskommission festgestellt, dass eine Yacht nicht geeignet oder nicht verkehrssicher ist, so kann die praktische Prüfung auf der entsprechenden Yacht nicht durchgeführt werden.  
 
  
  
  
   
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